Wer trägt die Kosten der Schädlingsbekämpfung?

Vermieter und Eigentümer möchten immer den Wohnwert und den Substanzerhalt einer Immobilie gewährleisten. Dies gilt für private Immobilien ebenso wie für gewerbliche. Schädlinge stellen immer eine potenzielle Gefahr für die Bausubstanz dar. Mieter möchten dagegen in einem Haus oder einer Wohnung leben, die frei von Ungeziefer ist. Schädlinge und Schäden durch einen Schädlingsbefall gelten in der deutschen Rechtsprechung als ernsthafter Wohnmangel.

Wenn ein Mietshaus von Schädlingen befallen ist, stellt sich jedoch die Frage, wer die Kosten der Schädlingsbekämpfung trägt - Mieter oder Vermieter? Die rechtliche Lage ist hier unterschiedlich. Zunächst muss man schauen, ob es sich bei den Kosten zur Schädlingsbekämpfung um einmalige oder regelmäßige Kosten handelt.

Laufende Kosten auf den Mieter umlegen

Laufende Kosten, die beispielsweise bei Vorbeugemaßnahmen im Rahmen des Schädlingsmonitorings entstehen, sind umlagefähig. Diese können also vom Vermieter oder Eigentümer auf die Mieter umgelegt werden. Dies erfolgt in der Regel über die Betriebskostenabrechnung. Diese Regelung ist in § 27 der II. Berechnungsverordnung festgelegt.

Akute Schädlingsbekämpfung zahlt der Vermieter

Allerdings kann auch der Fall eintreten, dass eine einmalige und akute Maßnahme zur Schädlingsbekämpfung erfolgen muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Haus oder die Wohnung von Nagetieren wie Ratten oder Mäusen oder Insekten wie Ameisen befallen ist. Auch bei Käfern im Keller oder der Entfernung eines Wespennestes handelt es sich in der Regel um eine einmalige Maßnahme. In diesem Fall trägt der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung. Diese Kosten entstehen im Rahmen von Instandhaltungs- und Mängelbeseitigungsmaßnahmen.

Schäden, die vom Mieter hervorgerufen wurden

Hier gilt jedoch die Einschränkung, dass der Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst hervorgerufen oder begünstigt hat. Zudem muss der Mieter seinen Vermieter unverzüglich über den Befall mit Schädlingen informieren.

Falls es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, liegt die Beweislast beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass der Mieter den Befall mit Schädlingen selbst verursacht hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vermieter der Ansicht ist, dass in der Wohnung sehr unhygienische Zustände geherrscht haben. Ein Nachweis ist jedoch in vielen Fällen sehr schwierig, da eine Verschmutzung nicht zwangsläufig der Auslöser für den Schädlingsbefall gewesen sein muss.

Ursache nicht eindeutig geklärt

Wenn jedoch die Ursache für den Schädlingsbefall nicht eindeutig geklärt werden kann, trägt der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung. Wenn der Vermieter jedoch nachweisen kann, dass der Schädlingsbefall nicht in seiner Verantwortung liegt, beispielsweise weil er seinen Pflichten als Vermieter nachgekommen ist, muss der Mieter Nachweise vorbringen. Ein Schädlingsbefall wird somit juristisch wie jeder andere Wohnungsmangel behandelt.

Anzeigepflicht des Mieters

Ein Mieter verstößt beispielsweise gegen die sogenannte Anzeigepflicht, wenn er seinen Vermieter nicht über einen Schaden, der durch einen Schädling entstanden ist bzw. einen Schädlingsbefall in der gemieteten Wohnung oder dem Haus informiert. Dies ist der Fall, wenn der Mieter den Schaden oder den Schädlingsbefall kennt oder sogar grob fahrlässig nicht zur Kenntnis nimmt und den Vermieter nicht über den Schaden unterrichtet. Ein Mieter muss dem Vermieter in jedem Fall einen Schädlingsbefall mitteilen. Gerichte haben zudem entschieden, dass der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist, die in der Regel zwei Wochen beträgt, setzen kann, um eine Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen.



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Bewertungen

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Christian Müller

Wir hatten einen Mäusebefall bei uns im Haus. Firma Bischof hat sich super schnell darum gekümmert. Auch der Preis war komplett in Ordnung. Kann man nur weiterempfehlen.

Christian Müller
AM 11.11.2022

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5

Michi G

Sehr freundliche und gute Beratung bereits am Telefon.

Michi G
AM 11.09.2022

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5

Nadin Ingrillini

Der äußerst freundliche und kompetente Mitarbeiter der Firma Bischof konnte den Ameisenbefall in unserem Haus im Rahmen mehrerer Behandlungen bewältigen. Er hat alles super erklärt und auch ein paar Tipps gegeben. Preis-Leistungsverhältnis sowie persönliches Auftreten haben uns sehr gut gefallen.

Nadin Ingrillini
AM 15.08.2022

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Markus Reinfels

Die Firma Bischof hat unseren massiven Ameisenbefall in der Wohnung wieder in den Griff bekommen. Dabei waren die Mitarbeiter (es war bei mehreren Behandlungen insgesamt 2 Kollegen vor Ort) sehr kompetent und überaus freundlich. SIe haben alles gut erklärt und auch ein paar Tipps gegeben. Schön, wenn Leistung auf Auftreten so zusammenpassen.

Markus Reinfels
AM 08.07.2022

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