Wer trägt die Kosten der Schädlingsbekämpfung?
Vermieter und Eigentümer möchten immer den Wohnwert und den Substanzerhalt einer Immobilie gewährleisten. Dies gilt für private Immobilien ebenso wie für gewerbliche. Schädlinge stellen immer eine potenzielle Gefahr für die Bausubstanz dar. Mieter möchten dagegen in einem Haus oder einer Wohnung leben, die frei von Ungeziefer ist. Schädlinge und Schäden durch einen Schädlingsbefall gelten in der deutschen Rechtsprechung als ernsthafter Wohnmangel.
Wenn ein Mietshaus von Schädlingen befallen ist, stellt sich jedoch die Frage, wer die Kosten der Schädlingsbekämpfung trägt - Mieter oder Vermieter? Die rechtliche Lage ist hier unterschiedlich. Zunächst muss man schauen, ob es sich bei den Kosten zur Schädlingsbekämpfung um einmalige oder regelmäßige Kosten handelt.
Laufende Kosten auf den Mieter umlegen
Laufende Kosten, die beispielsweise bei Vorbeugemaßnahmen im Rahmen des Schädlingsmonitorings entstehen, sind umlagefähig. Diese können also vom Vermieter oder Eigentümer auf die Mieter umgelegt werden. Dies erfolgt in der Regel über die Betriebskostenabrechnung. Diese Regelung ist in § 27 der II. Berechnungsverordnung festgelegt.
Akute Schädlingsbekämpfung zahlt der Vermieter
Allerdings kann auch der Fall eintreten, dass eine einmalige und akute Maßnahme zur Schädlingsbekämpfung erfolgen muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Haus oder die Wohnung von Nagetieren wie Ratten oder Mäusen oder Insekten wie Ameisen befallen ist. Auch bei Käfern im Keller oder der Entfernung eines Wespennestes handelt es sich in der Regel um eine einmalige Maßnahme. In diesem Fall trägt der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung. Diese Kosten entstehen im Rahmen von Instandhaltungs- und Mängelbeseitigungsmaßnahmen.
Schäden, die vom Mieter hervorgerufen wurden
Hier gilt jedoch die Einschränkung, dass der Mieter den Schädlingsbefall nicht selbst hervorgerufen oder begünstigt hat. Zudem muss der Mieter seinen Vermieter unverzüglich über den Befall mit Schädlingen informieren.
Falls es zu einer juristischen Auseinandersetzung kommt, liegt die Beweislast beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass der Mieter den Befall mit Schädlingen selbst verursacht hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Vermieter der Ansicht ist, dass in der Wohnung sehr unhygienische Zustände geherrscht haben. Ein Nachweis ist jedoch in vielen Fällen sehr schwierig, da eine Verschmutzung nicht zwangsläufig der Auslöser für den Schädlingsbefall gewesen sein muss.
Ursache nicht eindeutig geklärt
Wenn jedoch die Ursache für den Schädlingsbefall nicht eindeutig geklärt werden kann, trägt der Vermieter die Kosten für die Schädlingsbekämpfung. Wenn der Vermieter jedoch nachweisen kann, dass der Schädlingsbefall nicht in seiner Verantwortung liegt, beispielsweise weil er seinen Pflichten als Vermieter nachgekommen ist, muss der Mieter Nachweise vorbringen. Ein Schädlingsbefall wird somit juristisch wie jeder andere Wohnungsmangel behandelt.
Anzeigepflicht des Mieters
Ein Mieter verstößt beispielsweise gegen die sogenannte Anzeigepflicht, wenn er seinen Vermieter nicht über einen Schaden, der durch einen Schädling entstanden ist bzw. einen Schädlingsbefall in der gemieteten Wohnung oder dem Haus informiert. Dies ist der Fall, wenn der Mieter den Schaden oder den Schädlingsbefall kennt oder sogar grob fahrlässig nicht zur Kenntnis nimmt und den Vermieter nicht über den Schaden unterrichtet. Ein Mieter muss dem Vermieter in jedem Fall einen Schädlingsbefall mitteilen. Gerichte haben zudem entschieden, dass der Vermieter dem Mieter eine angemessene Frist, die in der Regel zwei Wochen beträgt, setzen kann, um eine Schädlingsbekämpfung durchführen zu lassen.
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Bewertungen
SchädlingsbekämpfungSehr gute Beratung im Vorfeld, kompetentes Team, saubere und effiziente Arbeit und immer zuverlässig! Alle Mitarbeiter, die wir persönlich oder am Telefon kennen lernen durften sind dazu noch sehr sympathisch. Tolle Zusammenarbeit und absolut zu empfehlen. Claudi Z. AM 19.06.2020 |
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Ameisenproblem im HausIch bin sehr sehr zufrieden. Die Mitarbeiterin hat mich ausreichend fachlich beraten und wertvolle Tipps gegeben. T. W. AM 15.06.2020 KennstDuEinen |
MottenGute firma schaut das man schon am telefon hilfe bekommt sehr nett dame um das problem in den griff zu bekommt.hatte motten in der küche hat mich beruhigt und mich toll beraten. Sehr gerne und sofort wieder 1000 sterne Robert W AM 22.01.2020 |