Taubenkot auf Balkon
Das Amtsgericht in Augsburg hat einen Mieter recht gegeben, der gegen die Verschmutzung von Taubenkot auf seinem Balkon geklagt hat.
Nach der Installation von Solarmodulen auf dem Dach des Hauses haben Tauben auf den Dach Nistplätze gefunden. Die Tauben haben sich auf der Dachrinne niedergelassen und den Balkon des Vermieters verkotet.
Eine hinzugezogene Gutachterin hat vor Gericht bestätigt, dass durch den Taubenkot Krankheiten übertragen werden können. Dadurch kann der Mieter seinen Balkon nicht mehr nutzen. Das Gericht hat den Vermieter dazu verurteilt, entsprechende Schutzmaßnahmen, wie einen Taubenstachel, zu installieren. Die Kosten darüber trägt der Vermieter.
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Bewertungen
Christian MüllerWir hatten einen Mäusebefall bei uns im Haus. Firma Bischof hat sich super schnell darum gekümmert. Auch der Preis war komplett in Ordnung. Kann man nur weiterempfehlen. Christian Müller AM 11.11.2022 |
Michi GSehr freundliche und gute Beratung bereits am Telefon. Michi G AM 11.09.2022 |
Nadin IngrilliniDer äußerst freundliche und kompetente Mitarbeiter der Firma Bischof konnte den Ameisenbefall in unserem Haus im Rahmen mehrerer Behandlungen bewältigen. Er hat alles super erklärt und auch ein paar Tipps gegeben. Preis-Leistungsverhältnis sowie persönliches Auftreten haben uns sehr gut gefallen. Nadin Ingrillini AM 15.08.2022 |
Markus ReinfelsDie Firma Bischof hat unseren massiven Ameisenbefall in der Wohnung wieder in den Griff bekommen. Dabei waren die Mitarbeiter (es war bei mehreren Behandlungen insgesamt 2 Kollegen vor Ort) sehr kompetent und überaus freundlich. SIe haben alles gut erklärt und auch ein paar Tipps gegeben. Schön, wenn Leistung auf Auftreten so zusammenpassen. Markus Reinfels AM 08.07.2022 |